Die Holding-Struktur ist ein strategisches Gestaltungsmodell für Unternehmen, das sowohl steuerliche Vorteile als auch unternehmerische Flexibilität bietet. Dabei wird ein Unternehmen in eine Struktur mit einer Muttergesellschaft (Holding) und einer oder mehreren Tochtergesellschaften aufgeteilt. Diese Organisationsform wird häufig genutzt, um operative Risiken zu trennen, Unternehmensnachfolgen vorzubereiten oder Vermögen steuerlich effizient zu bündeln.
Gooßen, Heuermann und Partner berät Mandanten umfassend zur Einrichtung, Umstrukturierung und laufenden Betreuung von Holding-Strukturen. Der Fokus liegt dabei auf der rechtssicheren Umsetzung, der steuerlichen Optimierung sowie auf der individuellen Ausrichtung auf die jeweilige Unternehmensstrategie.
Aufbau und Grundprinzip
In einer klassischen Holding-Struktur befindet sich an der Spitze eine Kapitalgesellschaft – in der Regel eine GmbH –, die Beteiligungen an weiteren Kapitalgesellschaften (operativen Unternehmen) hält. Diese Tochtergesellschaften übernehmen das eigentliche Tagesgeschäft, während die Holding die Funktion einer Beteiligungsgesellschaft oder einer Vermögensverwaltung ausübt.
Der Vorteil liegt in der Trennung von strategischer Steuerung und operativer Tätigkeit. Gewinne, Beteiligungen und Vermögenswerte lassen sich innerhalb der Struktur verschieben, ohne dass sofortige steuerliche Belastungen entstehen. Gleichzeitig bleibt jedes Unternehmen rechtlich eigenständig – was Risiken begrenzt und Flexibilität schafft.
Einsatzmöglichkeiten und Ziele
Die Gründe für die Gründung einer Holding sind vielfältig. Unternehmen nutzen die Struktur unter anderem zur Steueroptimierung, für Investitionszwecke, zur Vorbereitung von Nachfolgeregelungen oder zur Trennung verschiedener Geschäftsbereiche.
Zu den typischen Zielsetzungen zählen:
- Steuerlich begünstigte Ausschüttung von Gewinnen innerhalb der Struktur
- Veräußerung von Beteiligungen mit Teilfreistellung von Veräußerungsgewinnen
- Haftungsbegrenzung bei operativ risikoreichen Tätigkeiten
- Vermögensschutz durch Trennung von Betriebs- und Besitzgesellschaft
- Flexibilität bei der Aufnahme neuer Gesellschafter
- Nachfolgeplanung durch schrittweise Anteilsübertragung
Rigo Gooßen aus Stade begleitet Mandanten bei der Analyse und Planung dieser Strukturen. Seine Beratung ist darauf ausgerichtet, wirtschaftliche Zielsetzungen mit rechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Vorteilen zu vereinen – und dabei die individuellen Besonderheiten jedes Unternehmens zu berücksichtigen.
Steuerliche Vorteile
Ein zentraler Vorteil der Holding-Struktur liegt im Bereich der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Gewinne, die von Tochtergesellschaften an die Holding ausgeschüttet werden, sind zu 95 % steuerfrei. Das bedeutet: Nur 5 % des Gewinns unterliegt der Besteuerung – was in der Praxis zu einer effektiven Steuerersparnis führt.
Auch bei der Veräußerung von Beteiligungen bietet die Holdingstruktur Vorteile. Wird eine Tochtergesellschaft verkauft, ist der Veräußerungsgewinn auf Ebene der Holding ebenfalls zu 95 % steuerfrei. Dadurch können hohe Erlöse erzielt werden, ohne dass diese sofort mit der vollen Steuerlast belegt werden.
Ein weiterer steuerlicher Aspekt ist die Möglichkeit, Verluste einzelner Gesellschaften nicht auf die gesamte Struktur durchschlagen zu lassen. Durch die Trennung in rechtlich eigenständige Einheiten lassen sich steuerliche Ergebnisse gezielt steuern.
Steuerberater Gooßen prüft für jeden Mandanten die steuerliche Tragfähigkeit der geplanten Struktur. Er achtet dabei besonders auf verdeckte Gewinnausschüttungen, Verlustverrechnungsbeschränkungen und die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben bei konzerninternen Leistungsbeziehungen.
Voraussetzungen und rechtlicher Rahmen
Die Gründung einer Holding-Struktur erfordert rechtliche und steuerliche Präzision. Neben der zivilrechtlichen Gestaltung (z. B. durch Anteilsübertragungen oder Neugründungen) sind auch steuerliche und bilanzielle Fragen zu klären.
Grundvoraussetzung ist die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer oder mehreren weiteren Kapitalgesellschaften. In der Praxis bedeutet dies meist die Gründung einer GmbH als Holding, die dann Anteile an bereits bestehenden oder neu gegründeten operativen GmbHs hält.
Gooßen, Heuermann und Partner begleitet diese Prozesse vollumfänglich – von der rechtlichen Umsetzung über die steuerliche Anmeldung bis zur Anpassung der Buchhaltung und Berichterstattung. Auch die erforderlichen Verträge, Geschäftsordnungen und Beteiligungsmodelle werden auf Wunsch mit kooperierenden Notaren und Anwälten abgestimmt.
Organisation und interne Verrechnung
In einer Holding-Struktur ist die klare organisatorische Trennung von Holding und operativer Gesellschaft entscheidend. Die Holding übernimmt meist strategische, administrative oder finanzielle Aufgaben – etwa Controlling, Finanzierung, Marketing oder Personalverwaltung. Für diese Leistungen kann ein sogenanntes Management-Entgelt vereinbart werden.
Wichtig ist, dass diese internen Leistungsbeziehungen betriebswirtschaftlich begründet und steuerlich sauber dokumentiert sind. Andernfalls kann das Finanzamt verdeckte Gewinnausschüttungen oder unangemessene Verrechnungen unterstellen.
Gooßen, Heuermann und Partner unterstützt Mandanten bei der Ausgestaltung interner Verrechnungssysteme und sorgt für rechtssichere Vertragswerke und korrekte buchhalterische Erfassung.
Wichtige organisatorische Aspekte:
- Trennung von operativen und strategischen Funktionen
- Verrechnungsverträge zwischen Holding und Tochter
- Klare Verantwortung für Berichterstattung und Steuererklärungen
- Einhaltung der Vorschriften für Organschaften (bei steuerlicher Zusammenveranlagung)
Nachfolge und Vermögensstrukturierung
Ein weiterer Einsatzbereich der Holding-Struktur ist die Unternehmensnachfolge. Durch die Bündelung von Beteiligungen in einer zentralen Holding können Anteile leichter übertragen, gestückelt oder verkauft werden. Auch Generationenwechsel lassen sich strukturierter gestalten, da die operative Einheit unabhängig weitergeführt werden kann, während die Holding steuerlich optimiert gestaltet wird.
Rigo Gooßen begleitet insbesondere familiengeführte Unternehmen bei der Strukturierung ihrer Holdingmodelle mit Blick auf Erbfolge, Schenkung und die Nutzung von Steuerfreibeträgen. Er achtet darauf, dass die Struktur nicht nur steuerlich, sondern auch familiär tragfähig ist – und unterstützt bei der Abstimmung mit Notaren und Erbrechtsberatern.
Betreuung durch die Kanzlei
Gooßen, Heuermann und Partner betreut Mandanten mit Holding-Strukturen dauerhaft – von der laufenden Buchführung über Jahresabschlüsse bis hin zur Konzernsteuerplanung. Die Kanzlei verfügt über die Erfahrung, auch komplexere Strukturen effizient und sicher zu betreuen. Dabei wird stets darauf geachtet, dass die Vorteile der Struktur erhalten bleiben und steuerliche Risiken frühzeitig erkannt werden.
Mandanten profitieren von einer engen persönlichen Betreuung, einem interdisziplinären Ansatz und der Fähigkeit, wirtschaftliche Ziele in steuerlich sinnvolle Modelle zu überführen.